Digitale Endgeräte für Kinder und Jugendliche in der Grundsicherung

| Jobcenter leistet bei Unabweisbarkeit finanziellen Zuschuss

Der Distanzunterricht für Schülerinnen und Schüler besteht pandemiebedingt fort.

Auch wenn den Bundesländern Finanzmittel zur digitalen Ausstattung der Schulen zur Verfügung gestellt wurden, ist nicht jedes Kind mit entsprechender Hardware ausgestattet. Bildung ist – auch im Hinblick auf die Arbeitswelt – jedoch wichtig.

Daher springen hier die Jobcenter ein, wenn es ansonsten keine Möglichkeit gibt, am Unterricht im „Homeschooling“ teilzunehmen.

Die Kosten für digitale Endgeräte wie Laptop, Notebook oder falls erforderlich auch Drucker, können als unabweisbarer Bedarf gewährt werden.

Voraussetzungen sind, dass

 

  • die Schülerinnen / Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen,
  • eine Teilnahme am Distanzunterricht erfolgt – egal ob auf freiwilliger oder verpflichtender Basis und
  • die Schule bescheinigt, dass keine Leihgeräte zur Verfügung stehen. (Musterbescheinigung)

 

Zur entsprechenden Bescheinigung stellt das Jobcenter auf seiner Homepage optional eine Muster-Bescheinigung zur Verfügung.

Die Höhe des Mehrbedarfes ist durch die Anforderungen der Schule an die technische Ausstattung gekoppelt und nachzuweisen; bei Beschaffungen über 150,-- EURO wird nach Auszahlung des Betrages ein Kaufnachweis verlangt. Anschaffungen über 350,-- EURO sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen – ausdrücklich von der Schule bescheinigt – möglich.

Kundinnen und Kunden im Leistungsbezug müssen den Bedarf beim Jobcenter mit den genannten Nachweisen und dem beantragten Betrag anzeigen. Dies geht bequem über die Homepage des Jobcenters mit Hochlademöglichkeit, alternativ per Mail oder Post.

www.Jobcenter-staedteregion-aachen.de/service

Das Jobcenter stellt eine kurzfristige Prüfung und Rückmeldung sicher.

 

Update 18.02.2021: HIER finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dieser Leistung und dem Verfahren.

 

Für Rückfragen stehen die jeweiligen Geschäftsstellen des Jobcenters auch telefonisch zur Verfügung:

 

 

Aachen:
 

0241/88681-3011
 

Alsdorf / Baesweiler:

02404/5512-223
 

Herzogenrath / Würselen:

02407/5724-77
 

Eschweiler:                    

02403/5556-330
 

Stolberg:                        

02402/97436-215

Monschau / Simmerath / Roetgen:

02473/92754-150