Die Postbank stellt auf Grund der Fusion mit der Deutsche Bank ihre EDV-Systeme zum Jahresende um.
Dadurch kann die Einlösung von Postschecks (Zahlungsanweisung zur Verrechnung), die einem kleinen Teil der Kunden, die über kein Girokonto verfügen, zentral durch die Bundesagentur für Arbeit per Post zugesandt werden, ab Januar 2026 nicht mehr erfolgen - die Postbank bietet diese Dienstleistung nicht mehr an und hat einen entsprechenden Vertrag mit der Bundesagentur gekündigt.
Daher ist es notwendig, dass sich auch diese Kundinnen und Kunden möglichst kurzfristig ein Basiskonto bei einer Bank für die Überweisung der Jobcenter-Zahlungen einrichtet. Die Banken sind frei wählbar und grundsätzlich verpflichtet, ein solches Konto einzurichten.
Die betroffenen Personen wurden dazu bereits im Juli und erneut im August bundesweit angeschrieben, ferner wird im Jobcenter über die Kundeninformationssysteme auf die Änderung hingewiesen. Bis Ende September wird dies auch in persönlichen Gesprächen der Beratungskräfte im Jobcenter besprochen.
Auf Grund der 3-monatigen Geltungsdauer eines Postschecks werden bereits ab dem 01.10.2025 durch die Bundesagentur für Arbeit keine Postschecks mehr übersandt.
Nähere Informationen zum Basiskonto können den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin entnommen werden. LINK
Ein Formular zur Beantragung eines Basiskonto bei einem Kreditinsitut ist hier ebenfalls zu finden.