Energiesperren zukünftig vermeiden

| Ergebnis des Runden Tisches "Energiearmut"

Runder Tisch Energiearmut der Stadt und StädteRegion Aachen: Das Thema Energiearmut bewegt die Medien, da einkommensschwache Haushalte von steigenden Neben- und Energiekosten besonders betroffen sind. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren die staatlichen Abgaben auf Energie weiter gestiegen sind. Sozialverbände und Energieversorger haben deshalb nun weitere, gemeinsame Maßnahmen entwickelt, um Betroffene zu unterstützen.

So waren im Jahr 2014 auch bei den drei regionalen Energiegrundversorgern EWV, STAWAG und enwor einige tausend Energiesperren nicht zu vermeiden. Generell stellen Energieversorger fest, dass zwar die Zahlungsmoral in den letzten Jahren gesunken ist, die Anzahl der Energiesperren seit Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau geblieben sind. Gleichwohl ist jede Energiesperre eine Energiesperre zu viel. 

Auch die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sowie die Verbraucherzentrale NRW sind mit der Problematik immer öfter befasst.

Deshalb wurde der „Runde Tisch Energiearmut der Stadt und Städteregion Aachen“ von den sozialen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sowie Verbraucherzentralen initiiert. Gemeinsam mit den örtlichen Energieversorgern und den kommunalen Sozialleistungsträgern wurden nun gemeinsame und erstmals einheitliche Lösungen zur Vermeidung von Energiesperren erarbeitet.

Bei einigen Energieversorgern bereits bestehende Rahmenvereinbarungen gelten nun einheitlich in den Versorgungsgebieten der drei regionalen Energieversorger:

Haushalte, die Grundsicherungsleistungen beziehen und die mit Zahlungen in Rückstand geraten sind, haben die Möglichkeit, bei einer drohenden oder bestehenden Energiesperre mit dem Energieversorger eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Bei Schwierigkeiten vermittelt das Jobcenter bzw. das Sozialamt. Bei einer Einigung werden zum einen die Energieschulden der Betroffenen unmittelbar durch Abführung der Raten aus ihrem Budget an den Energieversorger getilgt, zum anderen zur Vermeidung neuer Rückstände auch die künftig fälligen Abschlagszahlungen an diesen geleistet. Durch die Sicherstellung dieser Zahlungen sieht der Energieversorger dann in der Regel von Energiesperren ab bzw. nimmt die Versorgung wieder auf.

Die sozialen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen und die Verbraucherzentrale beraten und unterstützen diese Haushalte durch ihre vielfältigen Beratungsangebote bei der Bewältigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation. Hierdurch kann zukünftigen finanziellen Engpässen vorgebeugt und ein weiterer Beitrag zum nachhaltigen Erfolg der o. a. Vereinbarung geleistet werden.