Jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres werden im SGB II die Regelbedarfe angepasst.
Die Regelbedarfe, welche ab dem 01.01.2022 gelten, entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle.
2021 | 2022 | |
Alleinstehende(r), Alleinerziehende(r) | 446 Euro | 449 Euro |
Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Lebensgemeinschaften) | 401 Euro | 404 Euro |
Personen ab dem 18. Lebensjahr bis 24 Jahre im Elternhaus | 357 Euro | 360 Euro |
Personen ab dem 14. Lebensjahr bis 17 Jahre | 373 Euro | 376 Euro |
Kinder vom 6 bis 13 Jahre | 309 Euro | 311 Euro |
Kinder 0 bis 5 Jahre | 283 Euro | 285 Euro |
Mit einer Erhöhung der Regelbedarfe geht auch die Erhöhung der Mehrbedarfe bspw. bei Schwangerschaft und Alleinerziehung einher, da diese prozentual vom jeweiligen Regelbedarf ermittelt werden. Die Neuberechnung und die damit einhergehende Erhöhung erfolgen automatisch.
Der Regelbedarf soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat sowie die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens decken. Dazu zählt eine vertretbare Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
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