FFP-2 Masken für Jobcenter-Kunden

| Krankenkassen senden Bezugschein – Abholung in Apotheken – Frist beachten

Alle Bezieher von Grundsicherungsleistungen der Jobcenter erhalten 10 FFP-2 Masken kostenlos. Grund ist die Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung.

Alle Kundinnen und Kunden werden aktuell von ihrer Krankenkasse / -versicherung angeschrieben und erhalten ein Bezugsschreiben. Mit diesem – und dem Personalausweis- ist die Abholung in einer Apotheke möglich. Es fällt keine Zuzahlung an. Die Abholung der Masken ist bis zum 6. März 2021 möglich

Das Jobcenter hat keinen Zugriff auf diesen Prozess und bittet für Rückfragen die jeweilige Krankenkasse zu kontaktieren.

Das Jobcenter informiert ferner, dass der seitens der Regierung geplante Corona-Bonus von 150,-- EUR je volljährigem Bezieher mit den Leistungen des Monats Mai ausgezahlt werden soll. Eine vorzeitige Zahlung ist nicht möglich.

Für Kinder ist eine Kindergeldbonus von 150,-- EUR vorgesehen, der durch die Kindergeldkassen ebenfalls im Mai ausgezahlt werden soll. Diese Zahlung wird nicht auf die Jobcenter-Leistungen angerechnet und steht demnach den Familien zusätzlich zur Verfügung.

 

Informationen des BMAS zum Maskenbezug:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/schutzmasken-fuer-beduerftige.html