Jobcenter erstattet Kosten von Schulbüchern

| Berücksichtigung des 30-% Eigenanteils als Mehrbedarf

Die Kosten für Schulbücher von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, werden in Nordrhein-Westfalen künftig von den Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen übernommen. Damit reagiert die Bundesagentur für Arbeit auf zwei kürzlich gefällte Urteile des Bundessozialgerichts.

 

„Für viele Familien, die Grundsicherung beziehen, ist das eine gute Nachricht“, sagte Torsten Withake, Geschäftsführer Arbeitsmarktmanagement der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit. „Die Familien werden nicht nur von zusätzlichen Kosten entlastet. Bildung ist ein wichtiger Schlüssel für die Zukunft ihrer Kinder, für den späteren beruflichen Erfolg der Schülerinnen und Schüler und ihre gesellschaftliche Teilhabe. Indem wir die Kosten übernehmen, investieren wir in die Zukunft dieser jungen Menschen.“ Withake begrüßte, dass auch die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft in Zukunft die Kosten für die Schulbücher übernehmen: „Wir haben damit für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, eine einheitliche Regelung gefunden.“

 


Das Bundessozialgericht hatte geurteilt, dass Jobcenter die Kosten für Schulbücher von Schülerinnen und Schülern, die Grundsicherung beziehen, übernehmen müssen. Die Urteile haben in einigen Bundesländern keine Auswirkungen, da dort Lernmittelfreiheit besteht.

 

In Nordrhein-Westfalen wird ein 30 prozentiger Eigenanteil für die Schulbücher erhoben. Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales können diese Kosten nun von den Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen als laufender Mehrbedarf anerkannt werden. Diese Mehrbedarfe werden zusätzlich zu der Lernmittelpauschale von seit diesem Schuljahr 150,-- € / Jahr (zuvor 100,-- €), die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes gewährt wird, anerkannt.

 

Stefan Graaf, Geschäftsführer des Jobcenters StädteRegion Aachen, der bei den politischen Entscheidungsträgern auf diese je Bundesland unterschiedliche Belastung von Familien in der Grundsicherung hingewiesen und sich für eine Übernahme stark gemacht hatte, begrüßt diese Entscheidung.

 

Hinweis: Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit NRW informierte mit Pressemitteilung vom 25.09.2019, die hier wiedergegeben und ergänzt wurde.