Jobcenter StädteRegion Aachen betreut ab 1. Juni Geflüchtete aus der Ukraine

| Informationen des Jobcenters

Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni bundesweit von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).

Aufenthaltstitel notwendig

Voraussetzung für den Wechsel ist ein Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG) bzw. eine Fiktionsbescheinigung. In der StädteRegion Aachen erhalten die Menschen vom Ausländeramt nach Registrierung und Aufnahme in das Ausländerzentralregister in der Regel direkt eine Aufenthaltserlaubnis.

Der Wechsel ins SGB II erfolgt dann zum nächsten Monatsersten und durch die neuen Regelungen erstmals zum 1. Juni. Durch eine Übergangsregel bis Ende August ist sichergestellt, dass auch bei Verzögerungen Leistungen ununterbrochen durch eine Stelle gewährt wird.

Zum Erhalt von Leistungen der Grundsicherungen müssen als weitere Voraussetzungen Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen.

Für die Antragstellung sollte ein Termin vereinbart werden, damit bei Bedarf eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher bestellt werden kann.

In der StädteRegion Aachen sind Jobcenter, Ausländeramt und die Sozialämter der Kommunen im engen und vertrauensvollen Austausch, so dass der Rechtskreiswechsel nahtlos verläuft. Gemeinsam mit den Sozialämtern geht das Jobcenter auch konkret auf die Menschen zu, die ins SGB II wechseln können. „Wichtig ist in erster Linie der reibungslose Übergang,“, so Stefan Graaf, Geschäftsführer des Jobcenters, „den wir in den Geschäftsstellen vor Ort sicherstellen. Gleichwohl laden wir die Menschen dann ins Jobcenter ein, um noch fehlende Daten zu ergänzen." Beispielsweise finanziere das Jobcenter auch die Unterkunftskosten, Leistungen für Bildung- und Teilhabe und stelle die Krankenversicherung sicher. „Die Sicherung des Lebensunterhaltes, das Ankommen, eine Unterkunft und Krankenversicherung sind sicherlich die dringendsten Herausforderungen“, so Graaf weiter. „In einem zweiten Schritt loten wir dann gemeinsam mit den Menschen aus, welche Möglichkeiten auf dem hiesigen Arbeitsmarkt bestehen. Spracherwerb, Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse und auch Aus- und Weiterbildung sind dann Angebote, die wir unterbreiten.“

 

Solange die geflüchteten Menschen noch nicht vom Jobcenter betreut wird, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache hierzu ist unter 0911 178-7915 erreichbar.

 

Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden und weitere Unterlagen sodann übermittelt werden:

www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/digitaler-hauptantrag

 

Weitere Unterlagen, Informationen und Hinweise hat das Jobcenter auf der Webseite (die ständig aktualisiert wird) hinterlegt:

www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/Ukraine