Jobcenter veröffentlicht Informationsblatt für Vermieter

| Rund 28.000 Familien in der StädteRegion erhalten Unterkunftskosten vom Jobcenter

Die rund 52.000 Kundinnen und Kunden des Jobcenters leben in den rund 28.000 Bedarfsgemeinschaften in der StädteRegion größtenteils zur Miete. 

Auch wenn der zivilrechtliche Mietvertrag immer zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen wird, erhalten zumindest indirekt viele Vermieter in der StädteRegion Zahlungen der Öffentlichen Hand: Die dem Kunden gewährten und nachgewiesenen Leistungen für Unterkunft und Heizung. Oftmals haben daher Vermieter Fragen zum Rechtsverhältnis oder erbitten Auskunft vom Jobcenter, obwohl kein Rechtsverhältnis besteht und der Sozialdatenschutz zu wahren ist.  

Das Jobcenter hat nun 10 häufige Fragestellungen aus dem Dreiecksverhältnis Vermieter – Mieter – Jobcenter aufgegriffen und ein vierseitiges Hinweisblatt herausgegeben.

Es ist zu finden:
www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/fuer-alle/downloadbereich.html

sowie <link file:1375 download file>hier.