Lange Wartzeiten beim Bafög

| Zwischenfinanzierung durch Jobcenter nur in Ausnahmefällen

Lange Bearbeitungszeiten beim hiesigen Bafög-Amt, dem Studierendenwerk Aachen, sind seit vergangener Woche Gegenstand von Presseberichterstattung.

 

In diesem Zusammenhang wurde aus einer politischen Fraktion der Hinweis gegeben, dass bei überlangen Wartezeiten eine Zwischenfinanzierung durch die Jobcenter erfolgen kann. Dies wurde medial aufgegriffen.

Das Jobcenter StädteRegion Aachen weist darauf hin, dass ein Bürgergeldbezug

nach dem SGB II bei einem Anspruch auf Bafög dem Grunde nach grundsätzlich ausgeschlossen ist, § 7 Abs. 5 SGB II.

Ausnahmen sieht das Gesetz nur dann vor, wenn zuvor ein Bürgergeldbezug bestand und der Übergang ins Bafög sich verzögert.

Eine lange Wartezeit auf eine Entscheidung der Bafög-Stelle allein stellt noch keinen Härtefall im Sinne des Gesetzes (§ 27 Abs. 3 SGB II) dar. Vielmehr sehen die Bafög-Regelungen Vorschüsse / Vorauszahlungen vor.

 

Ein generelles Einspringen angesichts der offenbar erheblichen Bearbeitungszeiten ist demnach nicht möglich. Ferner weist das Jobcenter darauf hin, dass bei jeder Antragstellung alle Mitglieder der sogenannten Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu prüfen sind.