Leistungsmissbrauch

| Jobcenter zieht Bilanz

Im Jahr 2010 wurden durch das Team Ordnungswidrigkeiten und Ermittlungsdienst gute Ergebnisse bei der Verfolgung und Ahndung von Leistungsmissbrauch erzielt. 

Die aufgrund Leistungsmissbrauch zu Unrecht ausgezahlten Leistungen beliefen sich auf 273.285,42 €. Durch die Ermittlungen wurde die Auszahlung von weiteren 899.633,72 € verhindert. Insgesamt ergibt sich somit ein finanzieller Effekt in Höhe von 1.172,919,14 €. 

Bemerkenswert ist bezüglich des finanziellen Effekts insbesondere die Entwicklung im Bereich der Prüfung von Einkommen aus abhängiger und selbständiger Erwerbstätigkeit. Beliefen sich die Einsparungen im Jahre 2009 in diesem Bereich noch auf 44.865,14 €, so waren es im Jahr 2010 bereits 298.712,43 €. 

Der Schwerpunkt der Prüfungen liegt neben den Einkommens- und Vermögensprüfungen, wie in den Vorjahren auch, im Bereich der Prüfung des Bestehens von Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaften. 

Neben der guten internen Zusammenarbeit mit den leistungsgewährenden Teams ist laut Herrn Burhans, Teamleiter Ordnungswidrigkeiten und Ermittlungsdienst, „auch die gute Zusammenarbeit mit den „Netzwerkpartnern“ in der Region eine weitere Säule des Erfolgs. Einen besonders dreisten Fall des Leistungsmissbrauchs konnte das Jobcenter aufgrund eines anonymen Hinweises aufdecken. Ein Leistungsempfänger hatte einen sechsstelligen Betrag in der Lotterie gewonnen und dies verheimlicht. Der fünfstellige Betrag, der ihm zu Unrecht an Leistungen ausgezahlt wurde, konnte beschlagnahmt werden. Der geständige Täter wurde wegen Betrugs zu 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. 

Die Aufdeckung von Leistungsmissbrauch ist als fester Bestandteil in die Arbeitsroutine des Jobcenters integriert und wird stetig weiterentwickelt. 

Stefan Graaf, Geschäftsführer des Jobcenters, betont ausdrücklich, „dass die absolute Mehrzahl der Leistungsempfänger völlig ehrlich sind und ordnungsgemäß ihre Leistungen beziehen. Das teilweise dargestellte Zerrbild des arbeitsscheuen und betrügenden Hartz-IV Empfängers ist bei einer von uns festgestellten Missbrauchsquote von 3 bis 4 Prozent widerlegt“, so Stefan Graaf.