Neue Regelsätze ab 01.01.2013

| Eckregelsatz von 374 auf 382 Euro erhöht.


Zum 01.01.2013 werden die Regelsätze des Arbeitslosengeld II im Schnitt um 2,26 % erhöht.

Die Erhöhung beträgt für den "Eckregelsatz" (Regelsatz für einen Alleinstehende oder Alleinerziehende) 8 EUR. Er beträgt nun 382 EUR (zuvor 374 EUR). Die Anpassung der übrigen Regelsätze beläuft sich auf 2 bis 8 EUR, eine entsprechende Übersicht finden Sie <link>[HIER].

Das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) regelt seit seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 2011 die Bedarfsermittlung auch für die Höhe der pauschalierten monatlichen Leistung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).


Entsprechend erhöht werden auch die <link>Mehrbedarfe für bestimmte Lebenslagen, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren.

 

Die Anpassungen erfolgen automatisch zum Jahreswechsel. Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Servicerufnummer unter 0241 / 88681-0 werktäglich von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.