Neues Kontaktcenter nutzen

| weitere Vereinfachungen für Leistungsbezug stehen an

Der Gesetzgeber hat am Mittwoch einen erleichterten Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich am kommenden Wochenende abgeschlossen.

„Für Selbstständige und Freiberufler aber auch Bezieher von Kurzarbeitergeld, die weitere Unterstützungsleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes benötigen, ist damit der Zugang ins SGB II erleichtert" betont Jobcenter-Geschäftsführer Stefan Graaf. Der Anspruch gilt jedoch nicht für Studenten, hier greift weiterhin der gesetzliche Leistungsausschluss bzw. es greifen andere Sozialleistungen.

Mit den befristeten Regelungen wird die komplizierte Vermögensprüfung vereinfacht; die Angemessenheitsprüfung für Unterkunftskosten wird befristet ausgesetzt. „Hinterher rechnen wir auch den Fall nur nochmal neu durch, wenn der Kunde dies beantragt und nicht von Amts wegen“, so Graaf. Auch die Weiterbewilligungen für die Bestandskunden sollen ab April automatisch und ohne Antrag erfolgen.

Sobald die Regelungen am Wochenende beschlossen wurden und neue, vereinfachte Antragsformulare zur Verfügung stehen, werden diese auf der Jobcenter-Homepage www.jobcenter-staedteregion-aachen.de zu finden sein.  Der Träger der Grundsicherung auf Bundesebene, die Bundesagentur für Arbeit, hat ebenfalls eine Sonderseite geschaltet:

www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

Eine bundesweite Service-Hotline soll ebenfalls am Montag den Betrieb aufnehmen; auch Kräfte des Aachener Jobcenters werden hier für erste Kontaktaufnahmen zur Verfügung stehen.

 

Kontaktcenter nutzen

Unabhängig von den gesetzlichen Neuregelungen weist das Jobcenter auf ein verbessertes Kontaktcenter, welches seit heute (26.03.2020) geschaltet ist, hin:

Unter www.jobcenter-staedteregion-aachen.de  können alle Bürgerinnen und Bürger schnell und einfach in Kontakt mit dem Jobcenter treten: Es kann eine Rückrufbitte hinterlassen, Unterlagen übermittelt und Anträge direkt online übermittelt werden. Das Einreichen von Originalbelegen ist nicht erforderlich.

„Die Mitarbeitenden des Jobcenters sind auch und gerade in der derzeitigen Situation für die Menschen in der Region da. Wir sichten und verteilen jede E-Mail tagesaktuell und sichern eine erste sehr schnelle Rückmeldung – spätestens am Folgetag zu“, so Graaf.

Die telefonische Kontaktaufnahme ist ebenso möglich – hier ist angesichts der Kapazitäten auf Grund des sehr hohen Anrufaufkommens in den nächsten Tagen allerdings mit Wartezeiten zu rechnen. Daher wird die Kontaktaufnahme über das Kontaktcenter dringend empfohlen – Rückfragen seitens des Jobcenters werden unbürokratisch auch gerne per Rückruf oder E-Mail geklärt.

Für einige Anliegen, wie die Beantragung einer Mobilticket-Berechtigungskarte oder die Prüfung von Unterkunftskosten, stehen auf der Jobcenter Homepage einfache Tools zur Verfügung.

Weiterhin können Anträge selbstverständlich auch per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.

Das Kontaktcenter, Online-Anwendungen, Anträge zum Download, E-Mailadressen und Telefonnummern finden Sie unter:

 

www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/service/