Zum 01.01.2015 werden die Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II / Sozialgeldes angepasst. Die jährliche Anpassung ist im Gesetz vorgesehen. Die Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus.
Die Erhöhung beträgt für den "Eckregelsatz" (Regelleistung für einen Alleinstehende oder Alleinerziehende) 8 € und damit 2,05%. Er beläuft sich nun 399 € (zuvor 391 €, in 2013: 382 €). Die Anpassung der übrigen Regelleistungen, u.a. für Kinder, liegt zwischen 5 und 7 €.
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Regelleistungen ab 01.01.2015 |
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Alleinstehende(r), Alleinerziehende |
Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Lebens-gemeinschaften), jeweils |
Personen ab dem 19. bis zur Vollendung des 25. Lebens-jahres |
Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebens-jahres |
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebens-jahr |
100 Prozent |
90 Prozent |
80 Prozent |
77 Prozent |
70 Prozent |
60 Prozent |
399 Euro |
360 Euro |
320 Euro |
302 Euro |
267 Euro |
234 Euro |
Entsprechend erhöht werden auch die <link www.jobcenter-staedteregion-aachen.de>Mehrbedarfe</link> für bestimmte Lebenslagen, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren.
Die Anpassungen und die Auszahlung erfolgen automatisch zum Jahreswechsel, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.