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Möglichen SGB II Anspruch selber ausrechnen

| Jobcenter stellt Bedarfsrechner online

In Folge der Corona-Pandemie hat sich aktuell bei vielen Menschen die Einkommenssituation verändert.

Mit dem Bedarfsrechner auf der Webseite des Jobcenters StädteRegion Aachen kann nun selbst unverbindlich überprüft werden, ob und welcher Anspruch auf Leistungen besteht. Der Rechner ersetzt keine konkrete Prüfung, kann aber eine erste Orientierung bieten.

Unter Eingabe der Lebenssituation, der Mietausgaben sowie des vorhandenen Einkommens ermittelt der Bedarfsrechner einen möglichen Leistungsanspruch, sodass über 90% der möglichen Leistungsansprüche ermittelt werden können.

Bei Eingabe der Daten werden keine persönlichen Daten abgefragt, da es sich um einen unverbindlichen Rechner handelt. Gerade zu Krisenzeiten wie der Covid-19 Pandemie ist dies ein Serviceangebot für die Kundinnen und Kunden.

Den Bedarfsrechner kann über folgenden Link aufgerufen werden:

www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/bedarfsrechner

Die Online-Angebote in Form von Jobcenter.digital als gesicherten Kundenkommunikationskanal mit digitaler Antragsstellung und der lokale Mietkostenrechner werden mit dem Bedarfsrechner weiter ergänzt. Für persönliche Hilfe und Unterstützung kann zudem ein Rückruf binnen 24 Stunden (montags bis freitags) angefordert werden.

 

 www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/service/