Zum 01.01.2016 werden die Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II / Sozialgeldes angepasst. Die jährliche Anpassung ist im Gesetz vorgesehen. Die Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus.
Die Erhöhung beträgt für den "Eckregelsatz" (Regelleistung für einen Alleinstehende oder Alleinerziehende) 5 € und damit 1,3 %. Er beläuft sich nun 404 € (zuvor 399 €). Die Anpassung der übrigen Regelleistungen erfolgt entsprechend.
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Regelleistungen ab 01.01.2016 |
|||||
Alleinstehende(r), Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigem Partner |
Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Lebens-gemeinschaften), jeweils |
Personen ab dem 19. bis zur Vollendung des 25. Lebens-jahres |
Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebens-jahres |
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebens-jahr |
404 Euro |
364 Euro |
324 Euro |
306 Euro |
270 Euro |
237 Euro |
Entsprechend erhöht werden auch die <link leistungen mehrbedarfe.html>Mehrbedarfe für bestimmte Lebenslagen, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren.
Die Anpassungen und die Auszahlung erfolgen automatisch zum Jahreswechsel, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.