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Vereinfachungen für Leistungsbezug auch für Selbstständige

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Neues Kontaktcenter nutzen

Der Gesetzgeber hat einen erleichterten Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beschlossen; die neuen Regelungen sind seit dem vergangenen Wochenende wirksam.  

 

Aussetzen der Vermögensprüfung

Wer bis zum 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (SGB II) stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, braucht sein Erspartes in den ersten sechs Monaten nicht einsetzen.

 

Unterkunftskosten werden anerkannt

Ferner entfällt auch die Angemessenheitsprüfung bei den Unterkunftskosten für sechs Monate. Erst danach beginnt die reguläre Sechsmonatsfrist, in der in Fällen unangemessener Unterkunftskosten, Bemühungen zur Reduzierung nachgewiesen werden müssen.

 

Auch Selbstständige werden unterstützt – vereinfachte Regeln

Für (Solo)-Selbstständige und Kleinunternehmer ist besonders wichtig, dass die Grundsicherung für die privaten Lebenshaltungskosten und Unterkunftskosten unabhängig von anderen staatlichen Unterstützungen für den Betriebsteil geleistet werden kann. Auch hier sind die Verfahren des Einkommensnachweises stark vereinfacht. Es erfolgen vorläufige Bewilligungen für zunächst sechs Monate; eine spätere Überprüfung erfolgt nur auf Antrag des Kunden.

 

Automatische Weiterbewilligungen

Regulär erfolgen die Bewilligungen für zwölf Monate. Kunden, die bereits Leistungen des Jobcenters erhalten, brauchen im Zeitraum bis zunächst August 2020 keinen Weiterbewilligungsantrag zu stellen - die Weiterbewilligung erfolgt automatisch.

Die Mitwirkungspflichten, d.h. das Mitteilen von relevanten Änderungen der persönlichen Lebenslage, bleiben davon unberührt.

 

 

Anträge, Informationen und Kontaktmöglichkeiten

Vereinfachte Antragsvordrucke sind derzeit in der Abstimmung auf Bundesebene.

Über das Kontaktcenter des Jobcenters

www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/service können Anträge formlos fristwahrend gestellt werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters melden sich schnellstmöglich, bevorzugt per Telefon oder E-Mail, um alles Notwendige individuell zu klären.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es auch unter:

www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

Ab sofort ist auch eine bundesweite Sonderhotline für Selbstständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23.

 

Kontaktcenter nutzen

Unabhängig von den gesetzlichen Neuregelungen weist das Jobcenter auf ein verbessertes Kontaktcenter hin:

Unter www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/service  können alle Bürgerinnen und Bürger schnell und einfach in Kontakt mit dem Jobcenter in der StädteRegion Aachen treten: Es kann eine Rückrufbitte hinterlassen und Unterlagen sowie Anträge direkt online übermittelt werden. Das Einreichen von Originalbelegen ist nicht erforderlich.

 

www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/service/