Regelsatzerhöhung zum 01.01.2014

| Eckregelsatz steigt von 382 auf 391 €

Zum 01.01.2014 werden die Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II / Sozialgeld im Durchschnitt um 2,27 % erhöht. Die Erhöhung beträgt für den "Eckregelsatz" (Regelleistungen für einen Alleinstehende oder Alleinerziehende) 9 EUR. Er beträgt nun 391 EUR (zuvor 382 EUR). Die Anpassung der übrigen Regelleistungen, u.a. für Kinder, beläuft sich auf 5 bis 8 EUR, eine entsprechende Übersicht finden Sie [<link auf externe>HIER].   Entsprechend erhöht werden auch die Mehrbedarfe für bestimmte Lebenslagen, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren.

Die Anpassungen erfolgen automatisch zum Jahreswechsel, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Servicerufnummer unter 0241 / 88681-0 werktäglich von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.