Rentenansprüche auch bei Minijob

| Minijobber verzichten oft auf das Rentenplus -
Sicherung des Rentenanspruchs kostenneutral möglich

Was viele Menschen –  losgelöst vom SGB II – nicht wissen:

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) kann man für relativ „kleines“ Geld bzw. im Ergebnis finanzneutral etwas für seine Rente tun und z. B. Ansprüche auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erwerben.

Der Arbeitnehmer im Minijob kann auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Dann muss neben der Pauschale von 15%, die der Arbeitgeber ohnehin entrichten muss, der Differenzbetrag zum "normalen" Rentenversicherungsbeitrag von 19,6% durch den Arbeitnehmer gezahlt werden. Dieser Betrag - bei einem Verdienst im Minijob von 400 € sind dies 18,40 € - bleiben bei der Einkommensanrechnung jedoch unberücksichtigt.

 

Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer zwar 18,40 € monatlich aus eigener Tasche an die Rentenversicherung zahlen muss, ihm jedoch 18,40 € beim Jobcenter weniger angerechnet werden.

Weitere Informationen können Sie folgendem, externen Link entnehmen:

<link http: www.rentenfernsehen.de>www.rentenfernsehen.de/744