Sanktionsstatistik 2018

| Über vier von fünf Sanktionen auf Grund Terminversäumnisses – trotz SMS-Erinnerung

Die Bundesagentur für Arbeit hat als einer der beiden Träger der Jobcenter die Sanktionsstatistik 2018 veröffentlicht.

Waren im Dezember 2018 bundesweit 3,2% und in NRW 2,7% aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer Sanktion belegt, waren dies im Jobcenter StädteRegion Aachen 2,8% - 1.019 von 36.406 Leistungsberechtigten.

Insgesamt wurden im Jahr 2018 bei 3.085 Kund*innen 7.147 Sanktionen verhängt. Dies bedeutet, dass Kunden, welche die gesetzlichen Regelungen nicht beachten, statistisch gesehen mindestens zwei Sanktionszeiträume in einem Jahr erfahren.

In 82% (Bund: 77%) der Fälle waren Ursache unentschuldigte Meldeversäumnisse, die eine Kürzung der Regelleistungen von 10% für 3 Monate zur Folge haben. In den anderen Fällen erfolgt eine Kürzung um 30% (z.B. Verstoß gegen Vereinbarung aus der Eingliederungsvereinbarung, Nichtantritt einer Qualifizierungsmaßnahme oder Arbeitsstelle ohne wichtigen Grund). Jeder Sanktion geht eine Anhörung voraus, in der der Kunde einen wichtigen Grund geltend machen kann.

Auf Wunsch informiert das Jobcenter 24 Stunden vor dem Termin den Kunden kostenlos per SMS und ermöglicht meist auch kurzfristige Terminverschiebungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.

Der rechnerisch durchschnittliche Kürzungsbetrag liegt bei 101 € (Bund: 109€)

Im Bereich der unter 25-jährigen liegt die Quote im Dezember bei 4,9% und damit leicht über dem Bundesdurchschnitt von 4,1%. In der StädteRegion waren im Dezember 340 von 6.902 Personen U25 sanktioniert, mit einer durchschnittlichen Kürzung um 118 € / Monat (Bund: 125€).

Von Sanktionen sind junge Menschen unter 25 Jahren stärker betroffen. So sieht das Gesetz bei Jugendlichen bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß dazu, muss auch die Miete gekürzt werden. „Sowohl die Bundesagentur als auch die Jobcenter haben der Politik bereits mehrfach vorgeschlagen, die schärferen Sanktionsregeln für Jugendliche abzuschaffen. Denn drohende Wohnungslosigkeit und Schulden, die junge Menschen dann anhäufen, helfen uns nicht weiter. Wir verlieren die jungen Menschen dann aus den Augen und können uns nicht mehr kümmern “, sagt Stefan Graaf, Geschäftsführer des Jobcenters StädteRegion Aachen und äußert sich damit ähnlich wie Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA.

Aufgabe der Jobcenter ist es, den Menschen zu helfen, dafür ist jedoch auch deren Mitwirkung notwendig; die Sanktion ist vom Gesetzgeber als letztes Mittel vorgesehen.