Start der ARGE in der StädteRegion Aachen

Mit Gründung der StädteRegion Aachen am 21.10.2009 ist auch die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in der StädteRegion Aachen» kurz «ARGE in der StädteRegion Aachen» gestartet. Durch Zusammenlegung der beiden ehemaligen Behörden ARGE Stadt Aachen und ARGE Kreis Aachen werden die Kunden nun in fünf Jobcentern an acht Standorten im StädteRegionsgebiet bei der Integration in Arbeit unterstützt.   

 

Die 640 ARGE-Mitarbeiter stammen von sechzehn verschiedenen Dienstherren, der StädteRegion Aachen, den zehn regionsangehörigen Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Post, Telekom, Vivento und Bundesbahn.

 

 

Stefan Graaf, Geschäftsführer der ARGE in der StädteRegion Aachen, berichtet: «Die fusionsbedingte Neuorganisation unserer ARGE ist eine große Herausforderung, schließlich zählen wir jetzt zu einer der größten ARGEn. Aber unsere Kunden werden hierdurch keine Nachteile erleiden und in den Jobcentern vor Ort wird sich nichts für sie ändern.» Wichtig sei eine bestmögliche Dienstleistung für die Menschen gerade im Hinblick auf die schwierigen Rahmenbedingungen. Denn neben ungünstigen Arbeitsmarktprognosen und ungewisser bundesgesetzlicher Organisationsform der ARGEn sei auch die Gesetzesanwendung in diesem Bereich nicht immer unproblematisch. Das erst fünf Jahre alte Sozialgesetzbuch II sei bereits mehr als 40 Mal novelliert worden.

 

 

9,4% der Menschen in der StädteRegion beziehen zurzeit Arbeitslosengeld II, also HartzIV-Leistungen. Insgesamt zählt die StädteRegions-ARGE rund 55.000 Kunden und etwa 26.000 Bedarfsgemeinschaften. Dabei sind 20% der Kinder unter 15 Jahren in der StädteRegion Aachen, insgesamt rund 15.000 junge Menschen, auf diese Sozialleistungen angewiesen.

 

 

Aktuell gibt es 347 ARGEn, d.h. Mischverwaltungen zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit, in Deutschland. Daneben gibt es außerdem 69 optierende Kommunen, bei denen die Betreuung der Kunden ausschließlich von den Kommunen übernommen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat die Mischverwaltung ARGE für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 die Findung einer neuen Organisationsform aufgegeben.