Umorganisation im Jobcenter - Leistungsbereich Aachen

| Zuordnung der Fallakten nach Endziffern

Die Geschäftsstelle Aachen des Jobcenters StädteRegion Aachen stellt zum 18.04.2016 die Zuordnung der Fallakten auf Endziffern der Bedarfsgemeinschaftsnummern um.

Daher haben die meisten Kunden ab dem 18.04.2016 einen neuen Sachbearbeiter. Am 14. und 15.04.2016 finden daher die vorbereitenden Aktenumzüge statt. Daher sind an diesen Tagen keine Vorsprachen im Sachgebiet möglich. Die Notfallsprechstunde findet zwischen 8:30 Uhr und 9:30 Uhr statt, um dringende Anliegen (Drohende Sperrung der Energieversorgung, Obdach- und Mittellosigkeit) zu klären, jedoch ist auch in der Notfallsprechstunde ausschließlich der elektronisch Zugriff auf den Fall möglich und die Bearbeitung erfolgt nicht durch den bisherigen Sachbearbeiter.

„Umstellung auf das Endziffernsystem“ - Was sehr technisch und unpersönlich klingt, hat folgenden Hintergrund, der nach der Umstellung auch den Kunden zu Gute kommt: Bisher erfolgt die Zuordnung eines Falles nach den ersten drei Anfangsbuchstaben des Nachnamens. Bei Namensänderung durch Heirat oder Scheidung wechselte daher auch der Sachbearbeiter; ebenso mussten bei hohem Zugang in bestimmten Buchstabenbereichen immer wieder Akten- bzw. Buchstabenzuordnungen verschoben werden.

Auch trifft das Jobcenter damit erste Vorbereitungen zur Umstellung auf die elektronische, papierlose Akte (E-Akte), die zukünftig derartige Aktenumzüge überflüssig macht. Die Umstellung ist aktuell für Mitte 2017 geplant.

Das Jobcenter StädteRegion Aachen betreut in der Stadt Aachen rund 25.000 Personen in rund 13.900 sogenannten „Bedarfsgemeinschaften“ und zahlt monatlich Leistungen in Höhe von rund 13 Mio. € / Monat aus.