Vom Mini- zum Vollzeitjob

| Pilotprojekt des Jobcenters Städteregion Aachen unterstützt bei Umwandlung von Minijob in Vollzeitstellen

Rund 5.500 der 36.900 erwerbsfähigen Kunden, die das Jobcenter Städteregion Aachen betreut, sind bereits in einem Minijob aktiv. Das Einkommen aus einem Minijob reicht für den Lebensunterhalt aber nicht aus, so dass ergänzend SGB-II Leistungen gezahlt werden.

 

Um diesen Kunden ein bedarfsdeckendes Einkommen zu ermöglichen, bietet das Jobcenter im Rahmen eines Projektes den im Leistungsbezug stehenden Minijobbern bzw. den Arbeitgebern an, die Umwandlung in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung zu unterstützen.

 

So können Arbeitgeber einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3 Monatsgehältern zuzüglich einer Pauschale zu den Sozialversicherungskosten erhalten, wenn sie einen Minijobber in eine Vollzeitbeschäftigung, unbefristet oder befristet für mindestens 12 Monate, übernehmen.

Ferner prüft das Jobcenter, ob neben dieser zunächst bis Jahresende befristeten sog. „freien Förderungen“ im Rahmen des Minijob-Projektes auch anderen Regelleistungsinstrumente für Arbeitgeber oder –nehmer in Betracht kommen.

Die Arbeitnehmer können darüber hinaus auch zusätzlich mit Einstiegsgeld gefördert werden. Hier erhalten diese im Rahmen des Ausscheidens aus dem SGB II Hilfebezug zeitlich befristet einen Zuschlag, der den Übergang in die Vollzeiterwerbstätigkeit und die damit verbundenen Aufwendungen und Umstellungen erleichtern soll.

Stefanie Lüttgens, die das Projekt im Jobcenter StädteRegion Aachen betreut: „Durch die Umwandlung möchten wir den Kunden eine dauerhafte Perspektive auf dem Arbeitsmarkt bieten. Im Minijob konnten sich Arbeitnehmer beim Arbeitgeber bereits beweisen, und durch den finanziellen Anreiz möchten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber ermuntern, den Schritt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wagen.“

Stefan Graaf, Geschäftsführer des Jobcenters: „Die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird derzeit landesweit in einigen Jobcentern mit verschiedenen Ansätzen erprobt. Mit dem zunächst finanziell gesteuerten Ansatz möchten wir Erfahrungen sammeln und dann für 2013 schauen, ob und wie wir hier ein dauerhaftes Förderinstrument einrichten können. Neben der finanziellen Leistung erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine persönliche Betreuung und Unterstützung durch das Jobcenter.“

 

 

Hintergrund:

 

In der StädteRegion Aachen ist seit dem Jahr 2000 die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 3 % angestiegen, die Zahl der sog. „Minijobber“ hat sich mit 94% Anstieg fast verdoppelt. Aktuell arbeiten 62.000 Menschen in der StädteRegion in einem Minijob. Der Minijob dient zwar auch als Zwei- oder Nebenjob, jedoch haben 69% / 43.100 Minijobber nur einen Minijob und keine hauptberufliche Tätigkeit.

Der Anteil an Minijobbern an den insgesamt Beschäftigten liegt in der StädteRegion Aachen bei rund 26%: Jeder vierte Erwerbstätige ist daher im Minijobbereich beschäftigt.

Auf Grund des geringen Einkommens in einem Minijob benötigen daher viele Minijobber ergänzende Leistungen aus dem SGB II (Hartz IV). Aktuell sind von den 36.900 erwerbsfähigen Leistungsbeziehern, die Leistungen des Jobcenters unterhalten, rund 5.500 Personen in einem Minijob tätig.

 

Das Pilotprojekt ist im September gestartet und zunächst bis 31.12.2012 befristet. Nach einer Auswertung wird entschieden, ob und wie das Projekt in 2013 fortgeführt wird.