Infofilm: Ukraine

| Mit Erhalt Aufenthaltstitel Betreuung in Jobcenter

 

Menschen, die aus der Ukraine in Deutschland Schutz suchen, erhalten zunächst Leistungen durch die kommunalen Sozialämter im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Nach entsprechender Registrierung im Ausländerzentralregister wird durch das Ausländeramt ein befristeter Aufenthaltstitel ausgestellt (ggf. vorläufig). Ein reguläres Asylverfahren braucht nicht durchlaufen zu werden.

Mit Erhalt des Aufenthaltstitels wechselt ab dem nächsten Monat die Zuständigkeit ins Jobcenter, sofern grundsätzlich eine erwerbsfähige Person bis 67 Jahren Teil der Familie hier vor Ort ist. (Ansonsten erfolgt eine Betreuung weiterhin bei den Sozialämtern in der Grundsicherung im Alter). 

Das Jobcenter übernimmt sodann die Leistungen zum Lebensunterhalt incl. Unterkunfts- und Heizkosten und übernimmt die Finanzierung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch der Weg in Qualifizierung, Unterstützung bei Ausbildungs- und Arbeitssuche und weitere Förderungen steht offen, ebenso wie Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche. Die Antragsstellung im Jobcenter kann teils auch bereits digital erfolgen, eine persönliche Vorsprache ist aber zwingend. 

Das Jobcenter hat nun den seinerzeitigen Neukundenfilm überarbeitert bzw. konkret auf die Situation der Menschen aus der Ukraine überarbeitet. Er stellt aber auch insgesamt den aktuellen Neukundenprozess dar.

 

 

Sie finden den Film auf der Infoseite für Ukrainer und in der Jobcenter-Mediathek.