Kinder erhalten in Ihrer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld. Zusätzlich zum Bürgergeld können Kinder noch mit Bildungs- und Teilhabeleistungen gefördert werden.

Höhe Regelleistung

Personen ab dem 14. Lebensjahr bis 17 Jahre 471,- €  
Kinder von 6 bis 13 Jahre 390,- €  
Kinder 0 bis 5 Jahre 357,- €  

Bildung und Teilhabeleistungen

Anspruchsvoraussetzungen

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche gefördert und finanziell unterstützt werden.

  • Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Empfänger von
    • Bürgergeld,
    • Sozialhilfe,
    • Wohngeld – und Kinderzuschlag sowie
    • Asylbewerberleistungen.
  • Anspruch auf Bildungsleistungen haben Leistungsempfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
  • Anspruch auf Teilhabeleistungen haben Leistungsempfänger, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Leistungen

Schulgeld

Für den Schulbedarf werden pro Kind im Jahr 2024 pauschal
am 01. Februar - 65,00 Euro und
am 01. August – 130,00 Euro
gewährt.

Diese Leistung wird für die Beschaffung von Schulmaterial gewährt. Bei Kindern über dem 15. Lebensjahr ist jährlich eine Schulbescheinigung einzureichen.

 

Ausflüge und Klassenfahrten 

Wenn Schulen, Kindergärten oder die Kindertagespflege mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge durchführen, können die Kosten hierfür übernommen werden. Die Leistungen werden grundsätzlich direkt an die Schulen, Kindergärten, Kindertagespflege bzw. Bus- oder Reiseunternehmen ) gezahlt.

 

Schülerbeförderung

Wer für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen ist, kann eine Kostenübernahme beantragen, soweit die Kosten nicht von einem Dritten übernommen werden.

Diese Leistung kann nur derjenige erhalten, der für den Besuch dieser Schule auf Schulbeförderung angewiesen ist, das heißt, wenn es der Schülerin bzw. dem Schüler nicht zugemutet werden kann, den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen.

 

Lernförderung

Falls bei Schülerinnen und Schüler das Lernziel gefährdert ist, können die Kosten für Lernförderung übernommen werden. Vorraussetzung dafür ist, dass alle schulichen Fördermöglichkeiten bereits genutzt wurden. Eine Bestätigung der Schule, dass keine weiteren schulischen Angebote mehr vorliegen und die Lernförderung erfolgsversprechend befürwortet wird, ist erforderlich.

 

Zuschuss zur Mittagsverpflegung

Wenn Schulen, Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können diese Kosten übernommen werden.

 

Teilhabeleistungen

Gefördert werden Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit.

Monatlich können pro Kind Kosten in Höhe von pauschal 15 Euro übernommen werden.

Antragsverfahren

Bildungs- und Teilhabeleistungen werden grundsätzlich ohne zusätzlichen Antrag gewährt. Ein Nachweis über den Bedarf ist jedoch einzureichen.

Zur Vereinfachung und um sicher zu gehen, dass Sie alle für die Bewilligung relevanten Daten mitgeteilt haben, verwenden Sie bitte die Vordrucke zur Bedarfsmitteilung.

Für die Lernförderung ist jedoch ein gesonderter Antrag notwendig.

Infos und Links